neuPKW-Überlassung an Arbeitnehmer im Baugewerbe
Gerade im Baugewerbe kommt es häufig vor, dass Mitarbeiter viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurücklegen müssen. Neben dem Komfort bringt die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Die Sozialversicherungs-Beiträge werden dem Arbeitnehmer anteilig auf der laufenden Lohnabrechnung abgezogen. Die vollen Beiträge werden vom Arbeitgeber an die entsprechende gesetzliche Krankenkasse abgeführt.
Hier erfahren Sie mehr zur Sozialversicherung.
Was ist eine Sofortmeldung und wer benötigt sie?
Was ist eine Sofortmeldung?
In allen Wirtschaftsbereichen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit vorliegt, muss der Arbeitgeber seit dem 01.01.2009 vor der Anmeldung zur Krankenkasse eine sogenannte Sofortmeldung zum Beschäftigungsbeginn bei der Rentenversicherung abgeben.
Arbeitgeber müssen vollständig ausgefüllte Sofortmeldungen weiterleiten, denn fehlende, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführte Sofortmeldungen sind ein eindeutiger Verdacht für Schwarzarbeit und können als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße geahndet werden.
Wer benötigt eine Sofortmeldung?
Für diese Wirtschaftsbereiche wird eine Sofortmeldung benötigt:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Sofortmeldung.
Wie errechnen sich die Urlaubstage im Bauhauptgewerbe?
Der Arbeitnehmer erwirbt seine Urlaubstage durch die zurückgelegten Beschäftigungstage.
Als Beschäftigungstage werden alle Kalendertage gezählt, an denen der Arbeitnehmer in Beschäftigungsverhältnissen in Betrieben des Bauhauptgewerbes angemeldet ist. Volle Monate werden mit 30 Beschäftigungstagen bewertet.
Für gewerbliche Mitarbeiter gilt: Nach je 12 Beschäftigungstagen wird 1 Urlaubstag gut geschrieben.
Für Schwerbehinderte gilt: Nach je 10,3 Beschäftigungstagen wird 1 Urlaubstag gut geschrieben.
Kommastellen am Jahresende werden kaufmännisch gerundet.
Hier erfahren Sie mehr zum Urlaubsanspruch im Bauhauptgewerbe.
Was bedeutet der KV-Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung darf von einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber ihren Mitglieder erhoben werden. Dies wird angewendet, wenn der Finanzbedarf durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht ausreichend gedeckt wurde.
Der Zusatzbeitrag wird prozentual vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers erhoben, welches der Krankenversicherungspflicht unterliegt. Die Höhe des Beitrags wird von den gesetzlichen Krankenkassen individuell in ihren Satzungen festgelegt.
Wann muss die SV-Anmeldung (Anmeldung zur Sozialversicherung) für einen neuen Arbeitnehmer erfolgen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Beginn der Beschäftigung eines neuen Arbeitnehmers mit der nächstfolgenden Gehalts- / Lohnabrechnung, jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Beschäftigungsbeginn, der zuständigen Krankenkasse zu melden (nicht zu verwechseln mit Sofortmeldung!).
Was verbirgt sich hinter dem Saison-Kurzarbeitergeld?
Unter dem Saison-Kurzarbeitergeld, umgangssprachlich auch „Schlecht-Wetter-Geld“ genannt, versteht man eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung.
Bei Arbeitsausfällen in der Winterperiode (Dezember – März) wird diese an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes ausgezahlt.
Welche Sozialversicherungszweige gibt es?
Bei den Sozialversicherungszweigen wird unterschieden zwischen Kranken- , Pflege- , Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Auch die Unfallversicherung gehört zu den Sozialversicherungen, jedoch unterscheidet sie sich darin, dass ihre Beiträge ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert werden. Für die Ausführung der Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften zuständig.
Welche Gewerke gibt es im Bereich Bau?
Der Bereich Bau beinhaltet das Bauhauptgewerbe (zum Beispiel Hochbau, Tiefbau, Zimmererhandwerk), das Dachdeckerhandwerk, das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, den Garten- und Landschaftsbau, das Gerüstbaugewerbe und das Maler- und Lackiererhandwerk.
Welche Sozialkassen sind für die einzelnen Gewerke zuständig?
Jedes Gewerk hat seine zuständige Sozialkasse, umgangssprachlich auch Urlaubskasse oder ZVK (Zusatzversorgungskasse) genannt. Diese sind nachstehend aufgelistet:
- Bauhauptgewerbe: SOKA-BAU
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -ULAK-
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG -ZVK-
www.soka-bau.de - Dachdeckerhandwerk: SOKA-Dach
Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks, Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks
www.soka-dach.de - Maler- und Lackiererhandwerk: UK-Maler
Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
www.uk-maler.de - Garten- und Landschaftsbau: EWGaLa
Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau
www.ewgala.de - Gerüstbaugewerbe: SOKA-Gerüst
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
www.sokageruest.de - Steinmetz-/Steinbildhauerhandwerk: ZVK Steinmetz
Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks
www.zvk-steinmetz.de
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